Frankfurt am Main, 11. August 2026 – Mit dem Inkrafttreten des neuen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) müssen Unternehmen ab morgen umfangreiche neue Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Gleichzeitig sind zentrale technische Anforderungen für die Zukunft noch nicht abschließend definiert.  

Die EU Verpackungsverordnung (PPWR) verliert die Kreislaufwirtschaft aus dem Blick.
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