Positionspapier zu Massenbilanzansätzen

Gemeinsames Positionspapier von PED und VCI zur Anerkennung von Massenbilanzansätzen

Chemisches Recycling ist im Verbund mit mechanischem Recycling ein Schlüsselfaktor für die Kunststoffindustrie, um einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Kreislaufwirtschafts­ziele der EU zu leisten. Darüber hinaus kann chemisches Recycling zur Emissionsreduktion, zur Lösung des Plastikmüllproblems, zur Rohstoffsicherheit und zur perspektivischen Entkopplung von der Nutzung fossiler Rohstoffe beitragen. Die notwendige zügige Skalierung des chemischen Recyclings erfordert einen investitionsfreundlichen europäischen Rahmen. Hierfür sind transparente, standardisierte und auditierfähige Massenbilanzen erforderlich, um Rezyklatanteile in Produkten nachvollziehbar zu erfassen und zu dokumentieren.


Bei Massenbilanzen handelt es sich um einen buchhalterischen Ansatz, mit dem eine Stoffeigenschaft eines Rohstoffs (z.B. Rezyklateigenschaft) in der vorliegenden Menge einem Endprodukt innerhalb einer Organisation nach definierten Regeln zugeordnet wird, wenn der Stoff einen fossil-basierten Rohstoff bei der Herstellung ersetzt. Entsprechende Massenbilanzansätze sollten für alternative Rohstoffe wie CO2, Biomasse und Sekundärrohstoffe aus dem chemischen Recycling gleichermaßen Anwendung finden können. Hier wird auf Sekundärrohstoffe des chemischen Recyclings fokussiert.

PlasticsEurope Deutschland und der Verband der Chemischen Industrie bitten die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für einen Regulierungsrahmen unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben einzusetzen:

  1. 1. Übergreifende regulatorische Anerkennung von Massenbilanzen nach dem Chain-of-Custody-Prinzip unter Anwendung der Credit-Methode gemäß ISO 22095 innerhalb des Wirkungsbereichs der Einwegkunststoffrichtlinie und über diesen hinaus. Durch externe Auditierung können die normkonforme und transparente Anwendung der Massenbilanzierung sichergestellt und beispielsweise Doppelzählung ausgeschlossen werden.
  2. 2. Anwendbarkeit des „Fuel Use Exempt“-Modells zur massenbilanziellen Zuordnung von recycelten Sekundärrohstoffen zu Zielprodukten. Mit diesem Zuordnungsmodell werden energie- und prozessbedingte Verluste von recycelten Sekundärrohstoffen bei der Zuordnung berücksichtigt.
  3. 3. Ermöglichung eines konditionierten massenbilanziellen geographischen Transfers der Rezyklateigenschaft zwischen den europäischen Standorten eines Unternehmens.


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