Bundesrat verabschiedet VerpackDG: Länder setzen wichtiges Signal für Investitionen in einen modernen Industriestandort Deutschland

NRW-Entschließungsantrag bestätigt Kritik am deutschen Sonderweg beim Recycling

Frankfurt am Main, 13. Juli 2026 – Mit der Befassung des Bundesrates am 10. Juli 2026 ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) auf den Weg gebracht. Somit kann die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR fristgerecht zum 12.08. in Kraft treten.

Plastics Europe Deutschland (PED) begrüßt dabei insbesondere, dass die Länderkammer gleichzeitig einen Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen angenommen hat, der die Bundesregierung auffordert, die Rahmenbedingungen für innovative Recyclingtechnologien weiterzuentwickeln und bestehende Hemmnisse abzubauen. Konkret soll die technologieoffene Recyclingquote für Kunststoffe weiterentwickelt und stärker an die tatsächlichen Bedarfe für den Rezyklateinsatz angepasst werden.

Im parlamentarischen Prozess hatte bereits der Bundestag mit der Einführung einer Verordnungsermächtigung zur Ökomodulierung einen wichtigen Impuls für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft geschaffen. Ein Entwicklungspfad für neue Recyclingverfahren wird jedoch nur in den Erläuterungen aufgezeigt, nicht im eigentlichen Rechtstext.

„Der Bundesrat sendet heute ein wichtiges Signal: Die Länder haben erkannt, dass Kreislaufwirtschaft und Industriestandort nur gemeinsam gedacht werden können. Besonders erfreulich ist, dass die Länder mit ihrem Votum für den Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen bestehende deutsche Sonderwege kritisch hinterfragen und explizit absehbar eine Anpassung der festgelegten Quoten von mehr als fünf Prozent fordern“, sagt Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland.

Der Verband unterstützt ausdrücklich die Kritik des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach nationale Sonderregelungen nicht dazu führen dürfen, dass Investitionen in Deutschland gegenüber anderen europäischen Standorten benachteiligt werden. Gerade beim chemischen Recycling sei eine bloße Minimalerlaubnis nicht ausreichend, um die erforderlichen Investitionen in neue Anlagen und Kreislaufwirtschaftstechnologien auszulösen. Die derzeit im Gesetz verankerte technologieoffene Quote von fünf Prozent könne bereits durch die heute angekündigten beziehungsweise im Bau befindlichen Kapazitäten weitgehend ausgeschöpft werden. Weitere Investitionsanreize seien daher notwendig.

„Eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft braucht einen belastbaren Business Case. Wer Investitionen in Milliardenhöhe erwartet, muss auch die regulatorischen Voraussetzungen dafür schaffen. Die Länder haben heute deutlich gemacht, dass sie den Handlungsbedarf erkannt haben. Nun ist die Bundesregierung gefordert, daraus konkrete Schritte abzuleiten, die innovativen Recyclingverfahren die erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit geben”, so Bunte weiter.

Plastics Europe Deutschland wird die weiteren Arbeiten aktiv begleiten und Transparenz über Investitionen, Kapazitäten und geeignete Abfallströme schaffen. Die BKV-Potenzialstudie zum chemischen Recycling zeigt: Das Potenzial ist vorhanden. Nun braucht es zügig einen rechtlichen Rahmen, der – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – mit einer Anpassung der Recyclingquoten Investitionen in die erforderlichen Kapazitäten ermöglicht.

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Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland, dem Verband der Kunststofferzeuger  © Plastics Europe Deutschland

Über den Verband

Plastics Europe ist der paneuropäische Verband der Kunststoffhersteller mit Büros in ganz Europa. Seit über 100 Jahren prägen Wissenschaft und Innovation die DNA unserer Branche. Unsere Mitglieder stellen über 90 % aller Polymere in der EU27+3 (Norwegen, Schweiz, UK) her. Wir verstehen uns als Impulsgeber der Industrie, mit der Verantwortung, im offenen Dialog mit Stakeholdern sichere, kreislauforientierte und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Unser Ziel ist es, langfristig positive Veränderungen zu gestalten.


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