Positionspapier zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (VerpackDG) vom 13. Juli 2026
Deutschland sollte die europäischen Vorgaben technologieoffen umsetzen, frühzeitig Investitionsanreize setzen und den Ausbau aller geeigneten Recyclingverfahren durch verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen unterstützen. Konkret bedeutet das:
1. Keine nationale Sonderdefinition des werkstofflichen Recyclings
Statt zusätzlicher deutscher Begriffe sollte der technologieoffene europäische Recyclingbegriff gelten.
2. Ökomodulierung frühzeitig und wirksam ausgestalten
Die Verordnungsermächtigung in § 26a VerpackDG sollte zeitnah genutzt werden. Die Beteiligungsentgelte sollten Anreize für recyclinggerechtes Design, den Einsatz nicht fossiler und biogener Rohstoffe sowie Investitionen in Recyclingtechnologien setzen.
3. Technologieoffene Recyclingquote schrittweise erhöhen
Die vorgesehene Quote von 5 Prozent ist ein sinnvoller Einstieg, reicht aber nicht aus, um den künftigen Rezyklatbedarf zu decken. Erforderlich sind ein verbindlicher Ausbaupfad, verlässliche Investitionsbedingungen, vereinfachte Genehmigungsverfahren, einheitliche Regeln zum Abfallende und eine praktikable Massenbilanzmethode.