Sechs Handlungsempfehlungen für die EU Verpackungsverordnung (PPWR)


UN-Plastikabkommen: Positionen von Plastics Europe im Vorfeld von INC2

Ingemar Bühler
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Unsere Empfehlungen zur EU Verpackungsverordnung (PPWR) für die Beschleunigung der Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen

Die PPWR hat das Potenzial, die Transformation der Kunststoffverpackungsindustrie entscheidend zu beschleunigen. Hierfür gilt es, die PPWR so auszugestalten, dass sie die Recyclingfähigkeit stärkt, die Akzeptanz von zirkulären Kunststoffen erhöht und auch die Wiederverwendung in vielen Verpackungsanwendungen befördert. Zu diesem Zweck sollte die Gesetzgebung ein positives Investitionsklima schaffen, um der europäischen Kunststoffbranche einen Anreiz zu geben, ihre Transformation hin zur Nachhaltigkeit konsequent fortzusetzen. Wir Kunststoffhersteller wenden uns daher mit sechs Handlungsempfehlungen zur PPWR-Ausgestaltung an die Politik:

  1. 1) Einführung von verbindlichen Zielvorgaben für Rezyklateinsatzquoten für alle Arten von Kunststoffverpackungen auf Unternehmensebene.
  2. 2) Maßnahmen, um den Einsatz von biobasierten Rohstoffen und CO₂ zu fördern, über ergänzende Zielvorgaben.
  3. 3) Ausnahmeregelungen bei den Wiederverwendungszielen für bestimmte Transportverpackungen.
  4. 4) Verzicht auf das Verbot von recycelbaren Einweg-Kunststoffverpackungen in Anhang V.
  5. 5) Die Einführung von material- und technologieneutraler Design-for-Recycling Kriterien.
  6. 6) Bestehende Rechtsvorschriften berücksichtigen – Die PPWR ist kein geeignetes Instrument zur Regulierung von gefährlichen Stoffen oder der Chemikaliensicherheit.