Ingemar Bühler
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Anerkennung des chemischen Recyclings in § 16 Abs. 2 Verpackungsgesetzt (VerpackG)
Für eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft im Bereich der Kunststoffverpackungen sollten die Anreize für das Verpackungsrecycling angehoben und technologieoffen ausgestaltet werden. Hierfür sollte die bestehende Quote in § 16 Abs. 2 VerpackG für die werkstoffliche
Verwertung erhöht und von einer zusätzlichen Verwertungsquote für chemisches Recycling flankiert werden. Beide Quoten sollten hinreichend bemessen werden, um den Ausbau sowohl mechanischer und lösemittelbasierter Recyclingverfahren einerseits sowie chemischer Recyclingverfahren (Pyrolyse, Solvolyse, Depolymerisation, Gasifizierung u.a.) andererseits ambitioniert weiterzuentwickeln. Damit wäre auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Aufnahme des chemischen Recyclings im Verpackungsgesetz umgesetzt. Eine potenzielle Anhebung der Quoten sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Nachfolgend unterbreiten VCI und PED entsprechende Änderungsvorschläge in §16 Abs. 2 Verpackungsgesetz (VerpackG).