
Henning Schmidt
Leiter Hauptstadtbüro
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Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zu Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff: Wirksame Massenbilanzierung stellt glaubwürdige und überprüfbare Rezyklatanteile sicher
Plastics Europe begrüßt die Veröffentlichung eines Entwurfs für einen Durchführungsbeschluss über harmonisierte EU-Vorschriften für die Berechnung, Überprüfung und Meldung des Rezyklatanteils in Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff. Wir unterstützen insbesondere die ausdrückliche
Anerkennung des chemischen Recyclings als Ergänzung zum mechanischen Recycling durch die Kommission, ihre Unterstützung für eine Credit-basierte Massenbilanzierung nach fuel-use exempt in bestehenden und neuen Anlagen sowie die Absicht, eindeutige und praktikable Vorschriften vorzulegen.
Aus Sicht der Kunststoffhersteller enthält dieser vorgeschlagene Textentwurf der Kommission eine Reihe positiver Aspekte. Zugleich wurden Bedenken geäußert, dass wichtige Bestimmungen sehr komplex und unklar sind und zu restriktiv ausgelegt werden könnten. Diese Probleme können zwei
bedeutende Folgen haben: Zum einen eine restriktive Auslegung, welche die Nutzung einiger bestehender Anlagen behindert und das Potenzial für den Ausbau neuer Recyclingkapazitäten in Europa einschränkt. Zum anderen abweichende Auslegungen durch die nationalen Behörden, die
den Binnenmarkt weiter fragmentieren könnten.
In beiden Fällen würde dies weitere Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit eines strategischen EU-Industriesektors in der Krise haben. Auch die Hindernisse für die Bereitstellung ausreichender Mengen recycelten Kunststoffes würden bestehen bleiben. Darüber hinaus haben unsere Mitglieder Bedenken hinsichtlich der Frage, wie diese neuen Regeln zur Berechnung des Rezyklatanteils in der gesamten Europäischen Union und an ihren Grenzen einheitlich umgesetzt und durchgesetzt werden können. Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie bietet eine wichtige Chance, komplexe theoretische Berechnungsmethoden erstmals in realen industriellen Prozessen zu testen. Damit die Berechnungsmethoden den betroffenen Wirtschaftsakteuren den Weg zu Kreislaufwirtschaftsmodellen ebnen können, werden aber auch maßgeschneiderte Anpassungen notwendig sein.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass der derzeitige Entwurfstext durch gezielte Änderungen präzisiert wird. Nach der Verabschiedung müssen die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Regeln überwacht und überprüft werden, und gegebenenfalls die Berechnungsmethode angepasst werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die im Rahmen des Durchführungsbeschlusses zur Einwegkunststoffrichtlinie verabschiedeten Regeln nicht automatisch zur Standardregelung für die Massenbilanz in anderen Rechtsvorschriften werden, ohne dass zuvor eine Ex-post-Bewertung durchgeführt und gegebenenfalls weitere Verbesserungen vorgenommen wurden.
Wir sind weiterhin entschlossen, die Kommission in ihren Bemühungen zu unterstützen, ihren vorgeschlagenen Text weiter zu verfeinern und zu präzisieren, um klare, technologieneutrale und einfache Vorschriften zu schaffen. Vorschriften, die gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen chemischen Recyclingunternehmen in der EU und in Drittländern gewährleisten und skalierbare und wettbewerbsfähige Investitionen für ein wirklich zirkuläres Europa ermöglichen. Wir unterstützen die Kommission weiterhin bei ihren Bemühungen, ihren vorgeschlagenen Text zu verfeinern und zu präzisieren, um eindeutige, technologieneutrale und einfache Vorschriften zu schaffen. Diese Vorschriften müssen zum Ziel haben, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen chemischen Recyclingunternehmen in der EU und in Drittstaaten zu gewährleisten und skalierbare und wettbewerbsfähige Investitionen für eine wirklich kreislauforientierte Wirtschaft in Europa zu ermöglichen.