Position zum Referentenentwurf des VerpackDG


Henning Schmidt
Leiter Hauptstadtbüro
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henning.schmidt@plasticseurope.de


Position zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 vom 17.11.2025.

  • Bürokratie reduzieren: Ein einmaliger Umstellungsaufwand von ca. 4,5 Mio. EUR tragbar, aber jährliche Zusatzkosten von ca. 90 Mio. EUR sind unverhältnismäßig: Es hier braucht es eine deutliche Verschlankung des VerpackDG und konsequente 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben.
  • Definitionen vereinheitlichen: Die Nationale Definition „werkstoffliches Recycling“ erzeugt Rechtsunsicherheit gegenüber bereits bestehenden EU-Definitionen. Es darf hier keine nationalen Sonderdefinitionen geben.
  • Zirkuläres Produktdesign stärken: Kreislauffähiges Verpackungsdesign und der Einsatz biogener bzw. nicht-fossiler Rohstoffe sollen im §21
    VerpackDG schon vor 2030 verbindlich gestärkt werden, um Planungssicherheit und Investitionen in Recyclingtechnologien abzusichern.
  • Hochwertiges Recycling fördern: Das gesplittete Recycling-Quotenmodell sollte vorerst bestätigt werden. Gleichzeitig sollte die Anpassung der Quote an den Rezyklatbedarf zur Erfüllung der Rezyklateinsatzquoten bereits heute in Aussicht gestellt werden.