Plastiksteuer: Verbände fordern Stopp des Schnellverfahrens
Sieben Wirtschaftsverbände und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft wenden sich mit einem Eilschreiben an Kanzleramtschefin Nina Warken, um die geplante Plastiksteuer im Haushaltsbegleitgesetz 2027 zu verhindern. Sie kritisieren ein beispielloses Verfahren ohne Ressortbeteiligung und Kabinettsbeschluss sowie drohende Bürokratiekosten von rund 600 Millionen Euro jährlich.
Kritik am geplanten Verfahren
Die Verbände sehen darin ein beispielloses Vorgehen. Aus ihrer Sicht sollte eine neue Verbrauchsteuer mit weitreichenden Auswirkungen auf Unternehmen, Verbraucher, Verwaltung und Kreislaufwirtschaft nicht im Windschatten eines Haushaltsverfahrens beschlossen werden. Stattdessen fordern sie ein eigenständiges, transparentes Gesetzgebungsverfahren mit vollständigem Gesetzentwurf, Ressortabstimmung, Kabinettsbeschluss und parlamentarischer Beratung.
Hohe Bürokratie- und Vollzugskosten befürchtet
Nach Auffassung der Verbände fehlen bislang belastbare Angaben zu den wirtschaftlichen und administrativen Folgen der geplanten Plastiksteuer. Sie verweisen auf Schätzungen, wonach allein die Bürokratiekosten für Unternehmen mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr betragen könnten. Hinzu kämen erhebliche Personal- und IT-Aufwendungen für die Zollverwaltung. Solange die Kosten der Steuererhebung nicht transparent vorliegen, lasse sich auch der tatsächliche Nutzen für den Staatshaushalt nicht bewerten.
Warnung vor ökologischen Fehlanreizen
Neben den wirtschaftlichen Auswirkungen kritisieren die Verbände auch mögliche Folgen für Umwelt und Kreislaufwirtschaft. Eine einseitige Belastung von Kunststoffverpackungen könnte dazu führen, dass Unternehmen auf alternative Verpackungsmaterialien ausweichen, die über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nicht zwingend ökologisch vorteilhafter sind. Dadurch drohten höhere Materialverbräuche, zusätzliche Treibhausgasemissionen und schlechtere Recyclingfähigkeit von Verpackungen.
Alternative: Kreislaufwirtschaft gezielt stärken
Anstelle einer Plastiksteuer sprechen sich die Verbände für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ökomodulierung der Lizenzentgelte aus. Diese würde Verpackungen anhand ihrer tatsächlichen Recyclingfähigkeit und ihres Rezyklatanteils bewerten und damit gezielte Anreize für mehr Kreislaufwirtschaft schaffen. Nach Ansicht der Verbände wäre dies ein wirksamerer und ökologisch zielgenauerer Ansatz als eine pauschale Besteuerung von Kunststoffverpackungen
Häufige Fragen zur Plastiksteuer
Was ist die geplante Plastiksteuer?
Die geplante Plastiksteuer soll als neue Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen eingeführt werden. Nach den den Verbänden vorliegenden Informationen soll sie im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 umgesetzt werden und Einnahmen in Höhe des deutschen EU-Kunststoff-Eigenmittelbeitrags generieren. Wesentliche Details zur konkreten Ausgestaltung waren zum Zeitpunkt des Schreibens jedoch noch nicht bekannt.
Wer müsste die Plastiksteuer zahlen?
Die konkrete Ausgestaltung der Steuer ist bislang nicht veröffentlicht. Nach Auffassung der Verbände sind zentrale Fragen wie Steuerschuldner, Steuergegenstand, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen sowie die Behandlung von Importen bislang ungeklärt. Deshalb ist derzeit noch offen, welche Unternehmen tatsächlich zahlungspflichtig wären.
Was ist der Unterschied zwischen Plastiksteuer und EU-Plastikabgabe?
Die EU-Plastikabgabe ist keine Steuer für Unternehmen oder Verbraucher. Sie ist ein Eigenmittelbeitrag, den die Mitgliedstaaten auf Basis der Menge nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle an die Europäische Union abführen. Die geplante Plastiksteuer wäre dagegen eine nationale Verbrauchsteuer, mit der Deutschland die entsprechenden Einnahmen im Inland erzielen möchte.
Warum kritisieren die Verbände das Verfahren?
Die Verbände kritisieren insbesondere das geplante Schnellverfahren. Sie argumentieren, dass eine neue Verbrauchsteuer dieser Tragweite nicht ohne Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien, ohne Kabinettsbeschluss und ohne umfassende Prüfung der wirtschaftlichen, administrativen und ökologischen Folgen eingeführt werden sollte. Nach ihrer Kenntnis gibt es zudem keinen vergleichbaren Präzedenzfall für ein solches Vorgehen.
Welche Auswirkungen befürchten die Verbände?
Die Verbände warnen vor erheblichem Bürokratieaufwand für Unternehmen und Verwaltung. Sie verweisen auf mögliche Bürokratiekosten von mindestens 600 Millionen Euro jährlich sowie zusätzlichen Personal- und IT-Bedarf bei der Zollverwaltung. Zudem sehen sie das Risiko ökologischer Fehlanreize, wenn Verpackungen aus anderen Materialien mit schlechterer Umweltbilanz Kunststoffverpackungen ersetzen.
Welche Alternativen werden vorgeschlagen?
Die Verbände verweisen auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen. Dabei würden Verpackungen materialneutral nach Kriterien wie Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz bewertet. Aus Sicht der Verbände könnte dieser Ansatz ökologische Ziele zielgenauer unterstützen als eine pauschale Besteuerung von Kunststoffverpackungen.
Welche Rolle spielt die Kreislaufwirtschaft in der Debatte?
Nach Auffassung der Verbände sollte die Umweltwirkung von Verpackungen über den gesamten Lebenszyklus betrachtet werden. Sie verweisen darauf, dass pauschale Belastungen einzelner Materialien zu Ausweichbewegungen führen könnten, die Recyclingfähigkeit verschlechtern, den Ressourcenverbrauch erhöhen oder zusätzliche Treibhausgasemissionen verursachen. Deshalb fordern sie eine umfassende Folgenabschätzung vor einer gesetzlichen Entscheidung.
Warum fordern die Verbände ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren?
Die Verbände halten die Einführung einer neuen Verbrauchsteuer für eine wirtschafts-, finanz- und umweltpolitisch weitreichende Entscheidung. Sie fordern daher einen vollständigen Gesetzentwurf, eine Ressortabstimmung, eine Folgenabschätzung sowie eine reguläre parlamentarische Beratung mit Beteiligung der zuständigen Ausschüsse und Sachverständigen.