Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23. März 2022 einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Einwegkunststofffondsgesetz) vorgelegt und eine Verbändeanhörung eingeleitet. Ziel ist es, Artikel 8 Absatz 1 bis 7 sowie Artikel 14 der Einwegkunststoffrichtlinie ((EU) 2019/904 ) in deutsches Recht zu übertragen.
Der Gesetzentwurf enthält einen Rahmen zur Erhebung einer Abgabe auf die Inverkehrbringung bestimmter Einweg-Kunststoffartikel im Zuge der erweiterten Herstellerverantwortung. So sollen die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringert werden. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen je nach Produkt zur Erstattung der Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Reinigungsmaßnahmen, Sensibilisierungsmaßnahmen und die damit verbundene Datenerhebung dienen.
PlasticsEurope Deutschland e.V. hat zu dem Gesetzentwurf Stellung bezogen. Nach Ansicht des Verbandes sollten die auf Grundlage der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umzusetzenden Maßnahmen zielführend flankiert werden, z.B. durch eine weitere Stärkung des Pfandsystems zur Einhaltung ordnungsgemäßer Entsorgungswege. Darüber hinaus gilt es, im Rahmen der vorgesehenen Sensibilisierungsmaßnahmen ein Bewusstsein für den Wert von Abfällen als Sekundärrohstoffe in der Öffentlichkeit und mehr Kosteneffizienz zu schaffen.