Kosten gesenkt, Chancen verschlafen: Kabinett bringt VerpackDG auf den Weg

Frankfurt am Main, 18. Februar 2026 – Mit dem am 11. Februar veröffentlichten Kabinettsentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) bringt die Bundesregierung die nationale Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) auf den Weg. Gegenüber dem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Referentenentwurf gibt es deutliche Anpassungen, wichtige Anliegen aus der Wirtschaft bleiben jedoch offen.

Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland, erklärt: „Der Reformwille ist erkennbar. Insbesondere bei Umsetzungsaufwand und -kosten wurde der Entwurf deutlich verbessert. Wichtige Chancen für die Kreislaufwirtschaft bleiben jedoch ungenutzt.“

Die Anerkennung neuer Recyclingverfahren: notwendig, aber nicht ausreichend

Bereits im Referentenentwurf war vorgesehen, die Quoten für mechanisches Recycling schrittweise anzuheben. Ergänzend wurde erstmals weiteren Verfahren ermöglicht, zur Recyclingquote beizutragen. Deren Anteil wurde auf 5% ab 2028 begrenzt. Eine weitere Anhebung und regelmäßige Evaluation der Quoten ist auch im Kabinettsentwurf nicht angelegt.

Christine Bunte betont: „Eine Doppelquote für mechanisches Recycling und andere Verfahren, wie das chemische Recycling, ist ein wesentlicher Baustein, um Rechtssicherheit für Investitionen in neue Recyclingverfahren zu schaffen und die Komplementarität mit den etablierten Technologien zu gewährleisten. Dafür braucht es ambitionierte Ziele und Massenbilanzen.“

Zugleich sei die aktuell vorgesehene Quote jedoch zu niedrig, um zusätzliche Investitionen in komplementäre Recyclingtechnologien anzureizen, jenseits der im Bau befindlichen Anlagen. Zudem bleibe angesichts der festgelegten Recyclingmengen unklar, wie die gesetzlichen Anforderungen für den Rezyklateinsatz ab 2030 erreicht werden sollen.

Ökologische Anreize im Verpackungsrecht fehlen weiterhin

Trotz breiter Unterstützung von Wirtschafts- und Umweltverbänden bleibt eine Reform des ehemaligen §21 VerpackG (jetzt § 26) aus. Nach Auffassung von Plastics Europe Deutschland hätte die Bundesregierung im Kabinettsentwurf die Möglichkeit gehabt, die Lizenzentgelte für Verpackungen stärker am ökologischen Nutzen auszurichten. Dies hätte das Inverkehrbringen von gut recycelbaren Verpackungen auf nicht-fossiler Rohstoffbasis gegenüber konventionellen Verpackungen belohnt.

„Die Bundesregierung verschläft erneut die Chance, im Verpackungsrecht Anreize für umweltfreundliches Verpackungsdesign zu verankern. Das Parlament hat zum Glück noch die Möglichkeit, hier nachzuschärfen“, so Christine Bunte.

Definitionen weiterhin inkonsistent mit EU-Recht

Der Kabinettsentwurf verwendet weiterhin eigene nationale Definitionen, die von den europäischen Vorgaben abweichen. So hält die Bundesregierung etwa an der deutschen Definition des „werkstofflichen Recyclings“ fest. Solche Sonderregelungen schaffen nach Einschätzung des Verbandes Rechtsunsicherheit, da die entsprechenden Begriffe auf EU-Ebene bereits definiert und für Unternehmen verbindlich sind.

Christine Bunte erklärt hierzu: „Anstatt eine konsequente 1:1-Umsetzung von EU-Gesetzgebung zu verfolgen, erlaubt sich die Bundesregierung nach wie vor nationale Alleingänge. Das ist ein Musterbeispiel dafür, wie durch uneinheitliche nationale Regelungen der europäische Binnenmarkt weiterhin weit davon entfernt ist, eine echte Marktunion zu werden.“

Positiv: deutliche Entlastung bei laufenden Kosten

Während im November noch von rund 90 Millionen Euro zusätzlichen Kosten pro Jahr die Rede war, die durch das Gesetz auf Unternehmen und Verbraucher zukommen sollten, werden im Kabinettsentwurf nun rund 2,5 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Hintergrund ist der Verzicht auf die Schaffung einer zusätzlichen Behörde. Der einmalige Umstellungsaufwand bleibt mit rund 4,5 Millionen Euro unverändert.

„Diese Anpassung ist klar zu begrüßen, insbesondere mit Blick auf den politischen Willen, eine unbürokratische Umsetzung zu ermöglichen. Doch überspitzt gesagt hat die Bundesregierung hier ein Problem gelöst, das sie sich zuvor selbst geschaffen hat“, so Christine Bunte.

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Dr. Christine Bunte, Hauptgeschäftsführerin von Plastics Europe Deutschland, Foto: Plastics Europe Deutschland, © Daniel Schweinert

Über den Verband

Plastics Europe ist der paneuropäische Verband der Kunststoffhersteller mit Büros in ganz Europa. Seit über 100 Jahren prägen Wissenschaft und Innovation die DNA unserer Branche. Unsere Mitglieder stellen über 90 % aller Polymere in der EU27+3 (Norwegen, Schweiz, UK) her. Wir verstehen uns als Impulsgeber der Industrie, mit der Verantwortung, im offenen Dialog mit Stakeholdern sichere, kreislauforientierte und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Unser Ziel ist es, langfristig positive Veränderungen zu gestalten.


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