Verbot von Einwegplastik ab Juli 2021
Am 3. Juli 2021 tritt ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte in Kraft. Die Verordnung soll die entsprechende EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Das Verbot betrifft etwa Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen, Luftballonstäbe und bestimmte To-Go-Lebensmittelbehälter.
Ingemar Bühler, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Kunststofferzeuger, PlasticsEurope Deutschland, kommentiert: „Der Wegwerfkonsum ist verantwortungslos und hat keine Zukunft. Wir brauchen nachhaltige Lösungen für den Konsum. Ganz konkret heißt das: Wir müssen solche Einwegprodukte reduzieren, ganz gleich, woraus sie hergestellt sind. Da, wo Mehrweglösungen schon möglich sind, gilt es, auf diese zu setzen. Aber es kommt auch darauf an, noch viel mehr Mehrweg möglich zu machen. Hier spielen Kunststoffe eine wichtige Rolle. Denn aus ökologischer Sicht sind sie im Vergleich mit anderen Materialien oftmals klima- und umweltschonender.“
Auch deshalb sei künftig noch genauer darauf zu achten, dass es „nicht zu einer Verdrängung effizienter Kunststoffe durch weniger nachhaltige Alternativen kommt und wir Kunststoffe konsequent durch innovatives Design, innovative Herstellungs-, Verarbeitungs- und Recyclingprozesse im Kreislauf führen“, so Bühler.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie (VCI), Wolfgang Große Entrup, fügt hinzu: „Es gibt Bereiche wie die Medizin, in der Einweglösungen aus Kunststoffen wegen Hygiene- und Sicherheitsanforderungen nicht zu ersetzen sind. Um trotzdem Ressourcen zu schonen, brauchen wir hier neue Technologien. Mit dem chemischen Recycling besteht die Chance, in verschiedenen Anwendungsbereichen anstelle einer bisherigen Verbrennung künftig eine Kreislaufführung von Kunststoffabfällen zu unterstützen.“